Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Geschäftsabschlüssen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Der Käufer ist
auf diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen worden und erklärt sich mit deren
Geltung ausdrücklich einverstanden.
Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder von besonderen Be -
dingungen, sowie Änderungen von Zeichnungen, Vorlagen sowie Korrekturabzügen ver pflichten
den Verkäufer nur dann, wenn er sie schriftlich zur Kenntnis genommen und schrift lich gegenbestätigt
hat.
Unter grundsätzlicher Bindung des Käufers an den Auftrag behält sich der Verkäufer vor, in nerhalb
von 14 Tagen nach Eingang des Auftrages in der Hauptverwaltung einzelne Vertrags -
bedingungen den Erfordernissen des jeweiligen Auftrages anzupassen. Liegen bei Auftrags -
eingang nicht alle zur Bearbeitung des Auftrages erforderlichen Unterlagen komplett vor, so
beginnt diese Frist am Tage des Eingangs der letzten erforderlichen Unterlage.
2. Preise
Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei der Verwendung von Pack papier
und Holzrahmen bzw. Kartons oder Folien der Preis nach dem Bruttogewicht berech net.
Besondere nicht handelsübliche Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.
3. Aufträge nach besonderen Vorlagen
Ist vertraglich vereinbart, dass bei Aufträgen nach besonderen Vorlagen die hierzu erforderli chen
Druckunterlagen, wie z. B. Entwürfe, Zeichnungen, Vorlagen, Filme, Klischees, Walzen oder
Werkzeuge vom Verkäufer herzustellen sind, werden diese vom Verkäufer in der erfor derlichen
Anzahl und Beschaffenheit hergestellt und dem Käufer die angefallenen Kosten berechnet.
Angaben des Reisenden des Verkäufers über die ungefähre geschätzte Höhe der anfallen den
anteiligen Selbstkosten sind unverbindlich. Auf besonderen Wunsch des Käufers über mittelt der
Verkäufer hinsichtlich der zu erwartenden Herstellungskosten besondere verbind liche
Kostenvoranschläge.
Die Klischeekostenrechnung wird mit der Auftragsbestätigung übersandt und ist sofort nach
Rechnungseingang netto zur Zahlung fällig.
Der Käufer kann die Herausgabe von Druckunterlagen vom Verkäufer nur dann verlangen, wenn
diese vollständig bezahlt sind, und darüberhinaus keine weiteren Forderungen des Ver käufers
gegenüber dem Käufer bestehen.
4. Lagerung
Die Lagerung von Waren, Vorlagen, Klischees, Werkzeugen usw. des Käufers beim Verkäufer
erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Käufers.
5. Schutzrechte
Das Urheberrecht an allen vom Verkäufer hergestellten Gegenständen (wie z. B. Entwürfen,
Dessins, Klischees, Zeichnungen, Skizzen, Walzen und Werkzeugen) steht mit dem Recht der
Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck dem Verkäufer alleine
zu, falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Das Eigentums- und Urheberrecht gilt auch für die Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere
Unterlagen des Verkäufers, diese darf der Käufer Dritten nicht zugänglich machen. Der Käufer
haftet für die Aufrechterhaltung der Schutzrechte des Verkäufers und stellt den Verkäufer von
allen Ansprüchen Dritter frei, die etwa durch einen unbefugten Gebrauch fremder Rechte entstehen
könnten.
6. Herstellungsvermerke
Vom Verkäufer gelieferte Waren dürfen mit Herstellungsvermerken versehen werden.
7. Lieferung
Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Verzögerungen,
Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen.
Transportschäden sind sofort durch den Empfänger beim zuständigen Transportunterneh men
(Post, Bahn, Spediteur) geltend zu machen.
Teillieferungen sind zulässig und werden jeweils bei Lieferung in Rechnung gestellt. Die Lie ferfrist
beginnt mit der Klarstellung sämtlicher zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Unterlagen, insbesondere
nach Vorliegen aller erforderlichen Klischees, Werkzeuge und Druckgenehmigung seitens
des Käufers. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und
dies dem Käufer mitgeteilt ist.
Bei nachträglicher Auftragsänderung verlängert sich die ursprünglich zugesagte und bestä tigte
Lieferfrist entsprechend.
Im Falle höherer Gewalt und vom Verkäufer nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung (wie
z. B. Naturkatastrophen, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung,
Betriebsstörungen, Verkehrsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebs -
unterbrechungen usw.) hat der Verkäufer die Wahl, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder
vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch irgendwelche Ersatzansprüche ent stehen.
Verzögerungen der Lieferung, die auf Änderungswünschen des Käufers beruhen, gehen nicht zu
Lasten des Verkäufers.
Kommt der Verkäufer in Verzug, ist der Käufer verpflichtet, vor Geltendmachung weiterer An -
sprüche oder der Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, dem Verkäufer eine angemessene
Nachfrist von mindestens 6 Wochen zu setzen.
8. Rücktritt
Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Dies gilt auch, wenn Zah -
lungsverzug hinsichtlich der Klischeekostenrechnung vorliegt.
Im Falle der Verpflichtung des Käufers zur Leistung von Schadenersatz ist der Verkäufer be rechtigt,
die bis dahin entstandenen Aufwendungen einschließlich Materialverlust und Kli scheekosten
oder einen Betrag von 25 % des Auftragswertes pauschal, zuzüglich den bis da hin entstandenen
Klischee- und Druckkosten, nach seiner Wahl als Schadenersatz zu verlangen.
9. Mehr- oder Minderlieferung
Handelsübliche bzw. geringfügige, sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stärke,
Stoff und Farbe der Waren sind kein Grund zur Beanstandung. Die Kenntnis der han delsüblichen
Abweichungen bzw. der technischen Vorbehalte wird vorausgesetzt.
1. Gewichtsabweichungen: Abweichungen des Flächengewichts richten sich nach je nen
Lieferbedingungen der Erzeuger der verwendeten Materialien. Falls diese nichts anderes
festlegen, gilt für Papier und Pappe ± 5 % als nicht rügbar.
2. Maßabweichungen: Aus produktionstechnischen Gründen ist bei allen Lieferungen
folgende Maßabweichung zulässig:
a) Papier- und Pappenformate in der Länge ± 5 %, in der Breite ± 5 %
b) Rollen in der Breite ± 5 %
Für Erzeugnisse aus Kunststoffen betragen die zulässigen Toleranzen in der Länge ±5%,
Breite ± 5 %, Stärken bis 0,04 mm - ±25 %, über 0,04 mm - ±20 %, mindestens jedoch
5/1000.
3. Mengenabweichungen: Bei allen Anfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu
20 % der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Liefermenge zu lässig.
Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 30 %
a) bei Verkauf nach Menge: für Mengen unter 20.000 Stück.
b) bei Verkauf nach Gewicht: für Gewichte unter 600 kg.
Diese Prozentsätze werden als produktionsbedingt und handelsüblich anerkannt. Der
Verkäufer ist berechtigt, jeweils die Packeinheit als Mindestmenge zu liefern, bzw. die
Stückzahl der jeweils nächsten, sich aus den Packeinheiten ergebenden Zahl anzu passen.
10. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge, Montagebeutel- und taschen werden nur unterbreitet, wenn es der Kunde ausdrücklich
schriftlich verlangt öder wenn der Verkäufer dies für nötig halt.
Notwendige Änderungen werden zu den festgesetzten Bedingungen durchgeführt und zu sätzlich
berechnet. Für die vom Käufer übersehenen Fehler haftet der Verkäufer nicht. Wünscht der
Käufer die Vorlage eines Probeabzuges nicht, so haftet der Verkäufer nicht für Farb,- Stand-,
Druck- oder Satzfehler.
Die Festlegungen auf den vorgedruckten Druckgenehmigungsformularen sind ebenfalls ver bindlich.
Das gleiche gilt bei Änderungswünschen des Käufers nach erfolgter Druckgenehmigung. Alle
aus Änderungen entstehenden Spesen und Kosten einschließlich der Kosten des Maschi -
nenstillstandes gehen zu Lasten des Käufers.
Verweigert der Käufer die Druck- bzw. Herstellungsgenehmigung innerhalb von 4 Wochen,
gerechnet ab Datum des Korrekturabzuges, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist
von 10 Tagen zum Vertragsrücktritt berechtigt. Das gleiche gilt in den Fall, in dem der Käufer
nach Aufforderung die zur Produktion erforderlichen Unterlagen nicht vorlegt. Die Folgen des
Rücktritts ergehen sich aus Ziffer 8 dieser Geschäftsbedingungen
11. Druck
Der Verkäufer verwendet für den Druck normale Druckfarben. Wenn besondere Ansprüche an die
Farben, wie z. B. Lichtbeständigkeit, Alkaliechtheit, Reibbeständigkeit usw. gestellt werden, muß
der Käufer bei Auftragserteilung schriftlich besonders darauf hinweisen.
Für die Haltbarkeit der Werkstoff- und Druckfarben kann keine Gewähr übernommen wer den,
selbst wenn diese als lichtecht bezeichnet werden, da auch die Rohstoff- und Farbliefe ranten
keine Gewähr für die Lichtbeständigkeit ihrer Farben übernehmen. Ebenfalls kann die
Abriebsfestigkeit der Druckfarben nicht garantiert werden. Der Abrieb kann je nach Farbtype
mehr oder weniger stark sein. Eine Schutzlackierung kann die Abriebsfestigkeit verbessern, aber
nicht absolut gewährleisten. Für Folgeschäden aus Farbabrieb haftet der Verkäufer nicht. Kleine
Abweichungen der Farben sowie Farbschwankungen innerhalb der Auflage, oder von Auflage zu
Auflage, sind vorbehalten. Sie berechtigen den Käufer nicht zur Verwei gerung der Annahme der
Ware oder zu einer Preisminderung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei
Übereinanderdrucken starke Farbtonände rungen auftreten müssen (lasierende Wirkung). Auch
dies berechtigt nicht zur Mängelrüge. Abweichungen hinsichtlich der Stofffärbung des
Rohmaterials sowie die handelsüblichen Ab weichungen vom Muster sowie durch Drucktechnik
bedingte Unterschiede zwischen An druck und Auflagendruck bleiben vorbehalten. Geringfügige
Passerveränderungen sind kein Grund zur Mängelrüge.
Bei Goldbronzedrucken wird jede Haftung für Oxydationsschäden abgelehnt. Die Drucke werden
im Flexodruck hergestellt.
Bei Kleinauflagen reduzieren sich die Ansprüche an die Qualität entsprechend den hier ungünstigeren
Produktionsbedingungen.
Für die Druckergebnisse von Fremdklischees wird vom Verkäufer jede Haftung abgelehnt. Bei
Kunststofferzeugnissen können keine Garantien für Wanderungen von Weichmachern, parafinlösliche
Farbstoffe und die sich daraus ergebenden Folgen übernommen werden.
12. Haftung und Gewährleistung
Die vom Verkäufer gelieferten Erzeugnisse sind unverzüglich nach Eingang der Ware sorgfäl tig
auf Fehler zu prüfen.
Fehler, die bei dieser Prüfung erkennbar werden, können nach Wahl des Verkäufers unent geltlich
für den Käufer nachgebessert oder durch Rücknahme der mangelhaften und durch
Neuauslieferung mangelfreier Erzeugnisse ausgeglichen werden. Bei der Fertigung von Beuteln.
Tragetaschen und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter
Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 3 % der Gesamtmenge nicht
zu beanstanden, gleichgültig, ob Mängel im Material, in der Verarbeitung oder im Druck liegen.
Ist der Anteil mangelhafter Stücke größer als 3 %, so kann der Verkäufer die darüber hinaus gehenden
fehlerhaften Stücke nach seiner Wahl nachbessern oder ersetzen bzw. zurückneh men
und gutschreiben. Der Käufer hat dann nur die fehlerhaften, und zwar alle fehlerhaften Stücke
auszusortieren und zurückzugeben. Über die Rücksendung muß der Käufer vorher mit dem
Verkäufer einig werden. Vom Verkäufer wird die Fracht des billigsten Versandweges für die von
ihm schriftlich genehmigten Rücksendungen übernommen. Wenn es aus wirtschaftlichen
Gründen erforderlich scheint, bzw. falls der Käufer nicht sofort die gesamte Ware durchsortieren
will, kann der Verkäufer festlegen, dass ein evtl. nötiger Aus tausch oder eine Rücksendung mit
Gutschrift der fehlerhaften Stücke auch zu einem späte ren Zeitpunkt vorgenommen wird (z. B.
bis zum Aufbrauch der Ware). Der Käufer hat dann alle fehterhaften Stücke, die sich während der
Verwendung der angebrochenen Ware finden, aufzubewahren und gesammelt zurückzugeben.
Die Rüge öffensichtlicher Mängel muß binnen 8 Tagen nach Wareneingang beim Verkäufer
schriftlich eingehend erfolgen.
Versteckte Mängel können längstens auf die Dauer von 6 Monaten nach Absendung der Ware
gerügt werden. Sie sind aber nur dann rügbar, wenn die Mängel nachweislich vor Zu gang der
Ware eingetreten sind und die Unbrauchbarkeit der Erzeugnisse oder eine erhebli che
Beeinträchtigung ihrer Brauchbarkeit herbeigeführt haben. Auch in diesem Fall steht dem
Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzleistung nach seiner Wahl zu.
Der Käufer ist nur dann zur Wandlung oder Minderung berechtigt, wenn zuvor eine Nachbes -
serung durch den Verkäufer fehlgeschlagen ist. Zur Vornahme etwaiger Nachbesserungen oder
Ersatzlieferungen hat der Käufer dem Ver käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
Weitere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind oder Ansprüche aus sonsti gen Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen. Bei
vollautomatischer Taschen- und Beutelfertigung erfolgt automatische Zählung. Der Ver käufer ist
berechtigt, diese der Lieferung und Mengenberechnung zugrunde zu fegen. Ge ringfügig hierbei
auftretende Schwankungen sind kein Grund zur Mängelrüge. Ohne besondere Anweisung von
seiten des Käufers erfolgt die Ausführung der Aufträge mit branchenüblichem Material und nach
bekanntem. Herstellungsverfahren. In der Folge kön nen Mängelrügen in bezug auf das Verhalten
der Packmittel zum Füllgut und umgekehrt nicht erhoben werden, wenn der Käufer nicht ausdrücklich
auf besondere Eigenschaften des Füll gutes aufmerksam gemacht und dem Verkäufer
Gelegenheit gegeben hat, Stellung zu neh men.
Technische, bzw, durch den allgemeinen Fortschritt verursachte Änderungen der Produkte sind
vorbehalten.
13. Zahlung
Falls auf dem Auftragsformular nicht anders vermerkt sowie durch den Verkäufer schriftlich
bestätigt, gelten grundsätzlich folgende Zahlungsbedingungen:
innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto
innerhalb 14 Tagen rein netto
Bei Druckaufträgen können abweichend folgende Zahlungsbedingungen vereinbart werden:
50% Vorauskasse bei Akzeptierung der Reinzeichnung
Restzahlung innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto
Restzahlung innerhalb 14 Tagen rein netto
Dem Käufer steht wegen etwaiger eigener Ansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen mit
dem Verkäufer kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu.
Bei Banküberweisungen oder Schecks gilt der Tag der Gutschrift als Zahlungseingang. Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes für
Überziehungsgelder zu entrichten. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Ver -
mögensverhältnissen des Käufers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so kann der
Verkäufer die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.
14. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentumsrecht an den von ihm gelieferten Waren und auch an der
aus einer etwaigen Weiterverarbeitung entstehenden neuen Sache bis zur völligen Be zahlung
des Kaufpreises bzw. Einlösung von Schecks und Wechseln vor. Der Käufer ist berechtigt, im
Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen, insbesondere sie zu
verarbeiten und zu veräußern. Bei einem Weiterverkauf der ge lieferten Ware vor endgültiger
Bezahlung geht die Kaufpreisforderung ohne weiteres und ohne besondere Abtretung auf den
Verkäufer über. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z. B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen
usw. sind nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig. Der Käufer hat dem Verkäufer
Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über die Gültigkeit des
Vertrages und der Geschäftsbedingungen auch nach dem möglicherweise erfolgten Rücktritt
einer Partei vom Vertrag ist Hamburg.
Dies gilt auch für die Durchführung des Mahnverfahrens.
Auch auf ausländische Geschäfte ist deutsches Recht zu verwenden.
16.
Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültig keit
des übrigen Inhalts ohne Einfluß.